Informationssammlung Pflegegrade im Altenpflegeheim AGAPLESION BETHANIEN CHEMNITZ

Pflegegrade im Altenpflegeheim AGAPLESION BETHANIEN CHEMNITZ

Die Pflegegrade, vormals Pflegestufen, geben einen Eindruck, welcher pflegerische Aufwand für die Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner bei uns im Altenpflegeheim AGAPLESION BETHANIEN CHEMNITZ nötig sind. Festgelegt werden diese durch unabhängige Gutachter.

Pflegegrade im Altenpflegeheim AGAPLESION BETHANIEN CHEMNITZ

Durch das Pflegereformgesetz II 2017 wurden die gesetzlich bisher festgelegten Pflegestufen 1, 2 ,3 und Härtefall in die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt. Diese fünf Pflegegrade ermöglichen es, die Art und den Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Personen abzustimmen.

Die fünf Pflegegrade sind wie folgt abgestuft:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegeleistungen beantragen/ Pflegegrad erhalten

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen und damit einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Den Antrag für die Pflegeleistung können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter bzw. eine unabhängige Gutachterin mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des jeweiligen Pflegegrades.

Privat Versicherte stellen ihren Antrag auf Pflegedienstleitungen bei ihrer jeweiligen Versicherung. Die Begutachtung dort erfolgt dann durch Gutachter und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes "MEDICPROOF".

Bearbeitungsfristen und Dauer für Anträge auf Pflegeleistungen

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage.

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Begutachtung innerhalb einer Woche durchgeführt werden, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder wenn Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragt werden soll.

Befindet sich die pflegebedürftige Person in häuslicher Umgebung, ohne palliativ versorgt zu werden, und wird die Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit beabsichtigt, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.

Mehr Information dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ihr Ansprechpartner

Ulrich Gebhardt Pflegedienstleiter AGAPLESION BETHANIEN CHEMNITZ

Ulrich Gebhardt Pflegedienstleitung

Tel. +49 371 49503 420 Fax +49 371 49503 499 ulrich.gebhardt@ediacon.de